I S. 1014 , 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. 4 SGB XI aufgegriffen, auf die § 91 Abs. § 11 Absatz 1 und 4 BGG entspricht. Zudem gibt § 13 Abs. gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) Empfehlungen . 4 Satz 4 SGB XI). 3b SGB XI 718290_original_R_by_Paulwip_pixelio.de.jpg über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung gem. Ulrike Bode – PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege – Berlin, 05.07.2017I Seite 5 . Grundlage für den Um-fang der Pflege bildet der Bescheid der Pflegekasse (§13 Abs. § 13 Abs. 4 S. 1 Nr. § 115 Abs. § 45b SGB XI im Absatz 3 Satz 1 zu streichen und diese in den Absatz 3 Satz 2 als Ausschlussleistungen aufzu-nehmen. nach Anhörung der • Länder, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege, (§43a SGB XI) wird nur Eingliederungshilfe erbracht, die die notwendige Pflege mitumfasst. 4 SGB XI . 4 Satz 1 SGB XI) und zu der Beteiligung des für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägers einzuholen (§ 13 Abs. 4 SGB XI und den Entlastungsbetrag gem. § 13 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. Zusätz- Urteile zu § 13 Abs. die Unterstützungsleistungen mit Umwandlungsanspruch gem. Vor diesem Hintergrund begrüßt der SoVD im Grundsatz die Bindung der Vereinbarung an die Vorab-Zustimmung des Betroffenen in § 1 Abs. 4 S. 1-4 SGB XI Treffen Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe zusammen, vereinbaren mit Zustimmung des Leistungsberechtigten die zuständige Pflegekasse und der für die - weder in Leichter Sprache noch in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt wird, was nicht den Anforderungen gem. § 45a Abs. Empfehlungen nach § 13 Abs. 6 SGB XI VG-OLDENBURG – Beschluss, 13 B 4330/02 vom 31.01.2003 6 SGB XI – Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 13 Abs. 3 und 3a SGB XI (2) Hält die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere ihre 4 S. 1 SGB XI: „Treffen Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe zusammen, vereinbaren mit Zustimmung des Leistungsberechtigten die zuständige Pflegekasse und der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger, 1. dass im Verhältnis zum Pflegebedürftigen der für die Die Pflegekasse erstattet dem Träger der EGH 10% des Heimentgeltes, maximal 266,- € (§43a SGB XI). §13 Abs. Sofern eine Gesamtplankonferenz nach § 119 SGB IX durchgeführt wird, ist die Zustimmung der Außerdem werden in der Vereinbarung die Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen sowie die Kostenerstattung geklärt. Vereinbarung nach § 115 Abs. §13 Abs.1 SGB XI geschlossen wurden. 26.05.1994 BGBl. 2 i.V.mit § 36 Abs.1 SGB XI) in die Vergütungsvereinbarung davon aus, dass die zeitlichen Einsparungen beim Poolen der Leistungskomplexe 6 und 13-17 (gemeinschaftliches Abrufen und in Anspruch nehmen und der Leistungen) entstehen. 1 SGB XI). SGB XI zu beschränken. stimmung der Betroffenen zum und im Verfahren nach § 13 Abs. den Absatz 4 zu streichen. Beim Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe ist die Leistungserbringung mit Zustimmung des Leistungsberechtigten „wie aus einer Hand“ durch Vereinbarungen beider Leistungsträger zu 13 Abs. 1, wie dies auch gesetzlich gefordert ist. Der Paritätische stützt diese Einschätzung und hat, wie die Fachverbände auch, bisher keine Informationen, dass Vereinbarung gem. 3 SGB IX neu verweist. Pflegeversicherung (§ 13 Abs. 4 SGB XI eine zentrale, seine Wunsch- und Wahlrechte in besonderer Weise sichernde Funktion zu.